Der Vorstand wird von den Mitgliedern der Landeskirchlichen Gemeinschaft gewählt und durch den Gemeinschaftspastor und den Gemeindereferent (beratend) ergänzt.
Der Vorstand wird von den Mitgliedern der Landeskirchlichen Gemeinschaft gewählt und durch den Gemeinschaftspastor und den Gemeindereferent (beratend) ergänzt.